Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und enviaM regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den folgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen.
Der Antragsteller stellt sicher, dass für die von ihm im Nutzungsantrag erfassten personenbezogenen Daten seiner Mitreisenden die Zustimmung zur Weitergabe an enviaM vorliegt und verpflichtet sich die Datenschutzinformation an seine Mitreisenden weiterzureichen.
Mit Übersendung des Nutzungsantrages erkennen Sie diese Reisebedingungen an und offerieren uns verbindlich den Abschluss eines Mietvertrages für eine Ferienwohnung. Pflichtgemäß weisen wir Sie darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) ein Widerrufsrecht nicht besteht. Die Annahme des Angebotes und das damit einhergehende Zustandekommen des Nutzungsvertrages, erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform beim Antragsteller.
Sie tragen dafür Sorge, dass die Reisebedingungen auch von den in Ihrem Antrag aufgeführten Mitreisenden anerkannt werden und verpflichten sich, im Falle von Pflichtverletzungen, für diese einzustehen.
Die Nutzung der Ferienwohnung ist grundsätzlich nur den im Nutzungsantrag aufgeführten Personen gestattet. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes auf Dritte bedarf der Zustimmung von enviaM, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung gemäß Preisübersicht zu entrichten. Die Anzahlung ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Der verbleibende Reisepreis ist zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Zeitpunkt, in der Regel ca. 30 Tage vor Mietbeginn, zu überweisen. Maßgeblich ist jeweils die Wertschreibung des Betrages auf dem Konto von enviaM.
Das Ostseebad Karlshagen erhebt auf Grundlage der jeweils gültigen Satzung ganzjährig eine Kurabgabe. Diese ist bei Anreise im Büro der Objektverwaltung zu entrichten und wird durch den Objektverwalter an die Gemeinde Karlshagen abgeführt.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Reiseunterlagen. Der Reisescheck ist bei Anreise der Objektverwaltung vor Ort vorzulegen. Ihre Kurkarten erhalten Sie von der Objektverwaltung bei Schlüsselübergabe.
Das Mitbringen von Hunden ist in unserer OstSeeOASE in zwei Ferienwohnungen erlaubt. Es sind die Familienwohnung 19a und ab 01.01.2023 die Singlewohnung 19u. Dieses ist im Nutzungsantrag unbedingt anzuzeigen.
Für den Aufenthalt von Hunden ist der Vermieter berechtigt, den im Preisblatt ausgewiesenen Aufschlag zu verlangen.
Die in der Ferienwohnung vorhandene Ausstattung ist nicht für die Versorgung des Hundes bestimmt. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass insbesondere Decken, Handtücher, Töpfe, Betten und Couches nicht durch den Hund benutzt werden. Alle für die Versorgung des Hundes notwendigen Utensilien sind durch den Mieter mitzubringen.
In der gesamten Ferienanlage besteht Leinenpflicht!
Hunde sind niemals unbeaufsichtigt oder alleine in der Ferienwohnung zu belassen. Schäden, die durch den Hund in der Ferienwohnung sowie der Ferienanlage verursacht werden, hat der Mieter enviaM (Objektverwaltung) unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter verpflichtet sich, für alle Schäden/Kosten des Vermieters einzustehen, die durch die von Ihm veranlasste Anwesenheit von Hunden entstehen. Eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung wird daher empfohlen.
Erfolgt die Anreise an einem Feiertag erhalten Sie Ihre Schlüssel, Kurkarten und das Protokoll ebenfalls mittels Schlüsselcode über den Schlüsselkasten am Ort der Objektverwaltung.
Am Abreisetag müssen die Ferienwohnungen spätestens 10:00 Uhr in einem besenreinen, ordnungsgemäßen (wie bei Anreise vorgefundenen, aufgeräumten) Zustand verlassen sein. Die Schlüssel werfen Sie bitte in den Verwalterbriefkasten in unserer Ferienanlage ein.
Bestehen Fragen zur Anreise oder Abreise können Sie diese gern per E-Mail an oliver_bartschies@web.de oder per Telefon unter 038371/ 265974 (Montag bis Samstag von
15 Uhr bis 17 Uhr) an die Objektverwaltung vor Ort, richten.
8.1.1.
Treten Sie innerhalb von 10 Tagen nach Buchungsbestätigung zurück, entstehen für Sie grundsätzlich keine Kosten, es sei denn, es handelt sich um eine kurzfristige Buchung. Eine solche liegt vor, wenn Ihre Buchungsanfrage 21 Tage oder weniger vor Mietbeginn erfolgte. In diesem Fall, gilt die Kostenregelung unter 8.1.2.
8.1.2.
8.2.
enviaM ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Miet¬beginn den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:
a) wenn sich der Mieter bzw. seine Mitreisenden, vertragswidrig verhalten bzw. die ordnungsgemäße Leistungserbringung des Vermieters nachhaltig stören und dadurch Dritte bzw. der Mietgegenstand oder andere Teile der Ferienanlage gefährdet werden können.
b) wenn die Leistungserbringung des Vermieters aufgrund höherer Gewalt oder durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse unmöglich bzw. erheblich erschwert wird.
Kündigt enviaM das Vertragsverhältnis aus Gründen gemäß Punkt a) erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises.
Tritt enviaM gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt enviaM den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von enviaM entspricht.